
Berufseinstiegsjahr und Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf
Berufseinstiegsjahr (BEJ):
Ziel des Berufseinstiegsjahres ist die Berufsausbildung oder der Besuch
einer zweijährigen Berufsfachschule bei Erreichen der geltenden Aufnahmebedingungen.
Nach Besuch des Berufseinstiegsjahres ist die Berufsschulpflicht erfüllt, sofern kein
Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.
Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf
Bei Fragen schreiben Sie uns eine E-Mail oder setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung.
Wir führen gerne eine Gespräch mit Ihnen.
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Anmeldung
Der Anmeldung ist das Halbjahreszeugnis beizufügen.
Das Anmeldeformular finden Sie unter "Formulare".
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Was wird vermittelt?
Berufseinstiegsjahr
Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf
Berufseinstiegsjahr und Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf
Das Berufseinstiegsjahr muss von allen Jugendlichen besucht werden, die
bei Beginn ihrer Berufsschulpflicht das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, den Hauptschulabschluss bestanden haben, kein
Ausbildungsverhältnis nachweisen können und keine andere
weiterführende Vollzeitschule besuchen.
Das Vorqualifizierungsjahr muss von allen Jugendlichen besucht werden, die
bei Beginn ihrer Berufsschulpflicht das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, die keinen Schulabschluss vorweisen können, kein
Ausbildungsverhältnis nachweisen können und keine andere
weiterführende Vollzeitschule besuchen.